Informationen zum Haushalt 2025 der Stadt Eutin finden Sie hier:
Der Haushalt der Stadt Eutin für das Haushaltsjahr 2025, der in der Sitzung der Stadtvertretung am 18.12.2024 beschlossen wurde, ist der nunmehr schon dreizehnte doppische der Stadt, die zum Haushaltsjahr 2013 auf die ressourcenverbrauchsorientierte Rechnungslegung, die Doppik umgestiegen ist.
Er stellt wieder einen Plan dar, der unter schwierigen und teilweise ungewissen Umständen aufzustellen gewesen ist.
Der Ergebnishaushalt steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle voraussichtlichen Ressourcenzuwächse und -verbräuche, die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Er weist bei Erträgen von 55.762.600 EUR und Aufwendungen von 58.800.300 EUR einen Jahresfehlbetrag von 3.037.700 EUR aus.
Die Erträge und Aufwendungen verteilen sich wie nachstehend dargestellt auf die jeweiligen Gesamtsummen:
Ein Haushaltsausgleich scheint für die Stadt Eutin nach der mittelfristigen Finanzplanung aktuell nicht wieder erreichbar, wenngleich mit sinkenden Fehlbeträgen im Finanzplanzeitraum gerechnet werden kann.
Der planerische Fehlbetrag beziffert sich nach der mittelfristigen Planung im Jahr 2026 auf 3.419.300 EUR, in 2027 auf 1.972.600 EUR und in 2028 auf dann noch 555.500 EUR.
Zum Erhalt der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Stadt Eutin zwingend gehalten, eine wirksame Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzeptwird daher jährlich fortgeschrieben.
Berechtigten Anlass zur Hoffnung, dass die Fehlbeträge zumindest nicht noch höher ausfallen, geben dabei die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die regelmäßig deutlich besser als zunächst geplant ausgefallen sind.
Eutin wird dabei zwingend von der Unterstützung des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein abhängig sein, um sich dem planerischen Haushaltsausgleich zeitiger und weiter anzunähern.
Die Stadt Eutin muss wie die anderen Kommunen auch weiterhin mit dem Umstand umgehen, dass sie zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung erhält, wie zum Beispiel die Sicherstellung des Katastrophenschutzes vor Ort, eine leider an Wichtigkeit zunehmende Aufgabe.
Die erforderliche Finanzausstattung zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die Kommunen aktuell aber nicht mehr. Diesbezüglich darf auf den erfolgenden Vorwegabzug im Finanzausgleich verwiesen werden oder auf sich negativ auf die kommunalen Haushalte auswirkende Steuerentlastungen. Eine Kompensation hierfür gibt es nicht.
Auch auf stetig steigende Aufwendungen zum Beispiel im Rahmen der Kindertagesstättenreform darf verwiesen werden. Ursprünglich war eine umfangreichere finanzielle Beteiligung der Kommunen aufgrund dieser nicht vorgesehen. Das Kindertagesförderungsgesetz ist mittlerweile in Kraft und auch, wenn sich an den Förderregularien im Haushaltsjahr 2025 noch nichts ändern wird, so ist hier künftig von einer höheren Belastung der Kommunen auszugehen. Der städtische Zuschussbedarf 2025 zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz beziffert sich allein auf 4.146.500 EUR.
Ab dem Jahr 2026 wird es auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein solcher ebenfalls zu zusätzlichen Belastungen der kommunalen Haushalte führt.
Der am 24.02.2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bringt nicht nur menschliches Leid, vielmehr wirkt sich dieser auch auf die gesamte Wirtschaft belastend aus. So sind die Energieaufwendungen im Zusammenhang hiermit seit Kriegsbeginn deutlich gestiegen und auch die Unterbringung schutzsuchender Menschen – Eutin hat im Haushalt 2025 u.a. investive Mittel für die weitere Wohnraumschaffung vorgesehen - stellt eine Herausforderung für die Kommunen dar, um nur einige Beispiele zu nennen.
Daneben muss aber auch den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise wirkungsvoll entgegengewirkt werden. Betriebe müssen erhalten bleiben und Arbeitsplätze gesichert.
Auch die Stadt Eutin muss mit den Folgen der Inflation und gestiegenen Zinsen zur Finanzierung von Kassen- und Investitionskrediten umgehen.
Es ist aber nicht nur lediglich so, dass die laufenden Erträge zur Finanzierung der kontinuierlich steigenden kommunalen Aufwendungen nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, vielmehr sind die Städte und Gemeinden gefordert, im Rahmen der Daseinsvorsorge umfangreich in ihre Infrastruktur zu investieren, ohne dass hierfür zum Teil zwingend benötigte Förderprogramme bestehen. Auch die Verschuldung der Stadt wird in den kommenden Jahren deutlich ansteigen und künftige Haushalte belasten.
Zur Finanzierung der geplanten Investitionen 2025 ist allein eine Kreditobergrenze von 47.245.300 EUR veranschlagt. Daneben wurden Verpflichtungsermächtigungen über 13.750.000 EUR geplant.
Eutin ist gefordert, umfangreich in die städtische Infrastruktur zu investieren im Rahmen des Schulbaus, aber auch mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eutin oder mit der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beziehungsweise der Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Süsel.
Allein für den Neubau eines Grundschulzentrums wird mit Investitionsauszahlungen von 55 Millionen EUR in den nächsten Jahren gerechnet und für den Feuerwehrneubau mit 21,3 Millionen EUR.
Bei der Umsetzung der Wärmeplanung und der Erweiterung des Gewerbegebietes handelt es sich nach der Planung allerdings um rentierliche, bei denen ein entsprechender „Return on Invest“ erwartet wird
Die Stadt Eutin ist nicht nur gehalten, umfangreich in ihre Infrastruktur zu investieren, sie muss diese zum Teil auch sehr kostenintensiv unterhalten.
Im Haushaltsjahr 2024 wurde mit der Festspieltribüne am Großen Eutiner See ein Großprojekt der Stadt Eutin ebenso fertiggestellt wie der Schulcampus in der Blauen Lehmkuhle.
Aktuell läuft die Sanierung eines Teilgebäudes der Weber-Schule.
Mit dem bereits erwähnten Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eutin wurde begonnen, die Umsetzung der Maßnahme wird die Stadt im Jahr 2025 beschäftigen.
Auf die Schulbauplanung wurde vorstehend ebenfalls bereits kurz eingegangen. Die Stadt Eutin hat in den vergangenen Jahren den Schulneubau der Grundschule Am Kleinen See und die Sanierung beziehungsweise den Neubau der Wilhelm-Wisser-Gemeinschaftsschule verfolgt.
Aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenexplosion sind die bisherigen Planungen im Zuge einer Priorisierung im Jahr 2023 zurückgestellt worden. Eine Task Force wurde eingesetzt, um Lösungen zu finden, wie die zwingend erforderlichen Umsetzungen möglich sind, ein leistbarer finanzieller Rahmen aber nicht gesprengt wird.
Ergebnis der Task Force war eine Zusammenlegung beider Grundschulstandorte Am Kleinen See. Dies wurde auch von der Schulkonferenz und von der Stadtvertretung beschlossen. Hiergegen hat sich Widerstand geregt, der in einen Bürgerentscheid mündete, in dem entschieden wurde, dass die bisherige Beschlusslage weiterverfolgt werden soll.
Weitere Möglichkeiten zum Investieren sind stark abhängig von entsprechenden Förderprogrammen, ohne die große Vorhaben künftig kaum zu bewältigen sein werden.
In den kommenden Jahren ist mit einer umfangreichen Zunahme der Verschuldung der Stadt zu rechnen. Diese hat zwar umfangreiche Förderungen für den Neubau der Festspieltribüne erhalten, die sich ursprünglich einmal auf 90 % des Investitionsvolumens beliefen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung war der Förderanteil aber am Ende ein deutlich geringerer.
Ähnlich sieht es bei der Sanierung des Waldeck-Stadions aus, was dazu geführt hat, dass die Hochbaumaßnahme entsprechend angepasst wurde.
Die laufende Innenstadtsanierung wird mit einer Förderung von zwei Dritteln der Investitionsauszahlungen umgesetzt.
Der vorstehend erwähnte Neubau des Gerätehauses der Feuerwehr Eutin hingegen muss mit einem Investitionsvolumen von rund 21,3 Mio. EUR ohne nennenswerte Förderung umgesetzt werden.
Hierin besteht allerdings ein eklatantes Problem, die Kommunen sind in der Wechselbeziehung der öffentlichen Haushalte zur Privatwirtschaft auch abhängig von einer gesunden Wirtschaftslage. Wenn die Kommunen zum antizyklischen Handeln aufgefordert sind und somit zum umfangreichen Investieren in den kommenden Jahren, so werden sie dabei auch abhängig sein von entsprechenden Förderprogrammen, ohne die große Vorhaben aufgrund der Vorbelastung der Haushalte nur schwer zu bewältigen sein werden.
Eine spürbare Förderung kann bisher nicht für die Schulbauvorhaben erwartet werden, die nach dem erfolgten Bürgerentscheid vorangebracht werden. Allein durch diese Projekte ist die Stadt mittelfristig sowohl in der Summe finanziell stark gefordert als auch durch die erforderliche Betreuung der Vorhaben.