Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Historischer Stadtkern
Die Stadt Eutin lädt alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien im Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern“ und alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Ausgleichsbeträge“ am Donnerstag, 16. November 2023, um 18 Uhr in die Sporthalle der Gustav-Peters-Schule ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Neben einem Rückblick und Ausblick zur Gesamtsanierungsmaßnahme wird das Verfahren der Ausgleichsbetragserhebung erläutert. Außerdem wird es genügend Raum für Rückfragen und Diskussionen geben.
Hintergrund ist, alle Grundstückseigentümer/ Grundstückseigentümerinnen innerhalb des Sanierungsgebiets frühzeitig über das Ausgleichsbetragsverfahren zu informieren und in Kenntnis zu setzen.
Auf die besonderen Regelungen des Baugesetzbuches wird hierbei näher eingegangen und u. a. werden die Gründe für die Erhebungen erläutert.
Vor Ort werden u. a. folgende Fragen geklärt:
Was sind Ausgleichsbeträge?
Wie werden diese ermittelt?
Wann sind Ausgleichsbeträge zu zahlen?
Wer ist ausgleichsbetragspflichtig?
Kann der Ausgleichsbetrag vorzeitig abgelöst werden?
Muss man als Eigentümer/in auch dann zahlen, wenn das eigene Haus gar nicht mit öffentlichen Mitteln saniert wurde?