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Gemeinde Süsel
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Apostille und Legalisation

Manche Urkunden müssen fürs Ausland überbeglaubigt werden.

Hier finden Sie allgemeine Informationen dazu

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

Sie haben eine Urkunde, die überbeglaubigt werden muss?

Die Ansprechpersonen finden Sie hier: Überbeglaubigungen von Urkunden des Standesamtes Eutin

Schicken Sie die Urkunde dort hin. Schreiben Sie, welche Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) für welches Land (zum Beispiel Ukraine, Syrien) sein soll. Adresse und Telefonnummer muss auch angegeben werden.


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06. März 2026

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