Apostille und Legalisation
Manche Urkunden müssen fürs Ausland überbeglaubigt werden.
Hier finden Sie allgemeine Informationen dazu
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Sie haben eine Urkunde, die überbeglaubigt werden muss?
Die Ansprechpersonen finden Sie hier: Überbeglaubigungen von Urkunden des Standesamtes Eutin
Schicken Sie die Urkunde dort hin. Schreiben Sie, welche Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) für welches Land (zum Beispiel Ukraine, Syrien) sein soll. Adresse und Telefonnummer muss auch angegeben werden.