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Schiedswahl 2024

Die Stadt Eutin sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt für die Neubesetzung des Schiedsamtes eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Eutin, die den Anforderungen nach § 2 der Schiedsordnung Schleswig-Holstein entsprechen, u.a. das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht unter Betreuung stehen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, können sich bis zum 22.02.2024 um das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Stadtvertretung der Stadt Eutin.

Wenn Sie sich für dieses Amt interessieren, steht Ihnen für weitere Auskünfte Frau Hilpert, Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Albert-Mahlstedt-Straße 13, 23701 Eutin, Tel. 04521/793-209 oder Email s.hilpert@eutin.de zur Verfügung. 

28.01.2024 
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