Kulturförderanträge für 2025
Die Stadt Eutin weist darauf hin, dass ab sofort Anträge für Kulturförderung für das kommende Jahr gestellt werden können. Das Verfahren läuft folgendermaßen:
Um eine verlässliche Haushaltsplanung zu ermöglichen, müssen die Anträge schriftlich bis zum 15. August 2024 (mit dem Formblatt Anlage 1 und 2) an den Fachdienst 2.2 - Bildung und Kultur - der Stadt Eutin gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt.
1) Der Antrag muss neben dem Namen der Intuition den Namen der/des Verantwortlichen, Anschrift und Bankverbindung enthalten.
2) Zusätzlich ist erforderlich:
a) ein Nachweis über weitere gestellte Förderanträge
b) bei eingetragenen Vereinen und Stiftungen ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass der beantragte Förderzweck mit der eigenen Satzung übereinstimmt.
c) der Nachweis der Gemeinnützigkeit
3) Für das Antragsverfahren ist die Verwendung von städtischen Vordrucken erforderlich.
Informationen und Formulare finden sich unter
www.vg-eutin-suesel.de/Stadt-Eutin/Kultur/Kulturförderung/
Auskünfte erteilt Nicole Ausborn unter Tel. 04521 793-251 oder per E-Mail: n.ausborn@eutin.de