Verfassungsauftrag Gleichstellung - Taten zählen! Karlsruher Erklärung
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um Absatz 2 ergänzt wurde, stellen wir fest, dass das Staatsziel Gleichstellung in vielen Punkten nicht erreicht ist. Wir benötigen zusätzliche Anstrengungen der Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebenen sowie in den Kommunen und Kreisen der Länder, um die strukturellen Benachteiligungen von Frauen abzubauen.