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Gemeinde Süsel
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Grundgesetz

Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes (GG)

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Gesetzliche Grundlage für das Handeln der Gleichstellungsbeauftragten im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes.


(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

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01. Oktober 2025

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