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Gemeinde Süsel
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Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG)

Das Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst vom 13. Dezember 1994 dient der Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es soll die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere fördern durch:


  1. die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen,

  2. Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erfahren,

  3. gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Entgelt- und Besoldungsgruppen sowie Gremien.

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