Straßenreinigung und Anliegerpflichten
Die Sauberkeit unserer Stadt spielt als Wohlfühlfaktor eine wesentliche Rolle. Damit die Stadt Eutin für ihre Bürgerinnen und Bürger eine lebenswerte Stadt ist und die Besucher sich hier wohlfühlen, erbringt die Stadtverwaltung umfangreiche Leistungen. Für die Schaffung eines dauerhaften angenehmen Wohn- und Geschäftsumfeldes sind die Unterstützung jedes einzelnen Bürgers und das Engagement der Grundstückseigentümer unerlässlich.
In der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Eutin (Straßenreinigungssatzung) sind die Pflichten der EigentümerInnen und BesitzerInnen, der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen Grundstücke zur Straßenreinigung und zum Winterdienst genau definiert.
So ist den EigentümerInnen der an öffentliche Straßen angrenzenden Grundstücke grundsätzlich die Reinigung der Gehwege, aber auch der Parkbuchten und der Parkstreifen übertragen worden. Weiterhin müssen von den Anliegern die Fahrbahnen der Straßen, die nicht an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind, gereinigt werden. Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung aller Verunreinigungen und Laub auch die Entfernung von Unkraut und Streugut auf ausgebauten Straßenteilen.