Bolzplätze öffnen wieder
Auf öffentlichen Sportplätzen darf wieder Fußball gespielt werden. Die neuen Verordnungen und Entwicklungen ermöglichen dies. Folgende Regelungen gilt es dabei unbedingt zu beachten:
1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten. Das Mindestabstandgebot gilt nicht für Sorgeberechtigte/ Aufsichtspersonen gegenüber dem eigenen Kind und unter Geschwisterkindern. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Kind den Mindestabstand zu anderen Personen einhält.
2. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen den Bolzplatz nicht betreten. Ansammlungen von Erwachsenen und Jugendlichen sind untersagt.
3. Nach dem Nutzen sind Gesicht und Hände gründlich zu waschen. Für die Hände gilt: Mindestens 20 Sekunden mit Seife und Wasser reinigen.
4. Auf dem Bolzplatz wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.
5. Auf die Beachtung der allgemeinen Hinweise des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein sowie der Kreises Ostholstein wird hingewiesen.