Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt

In Teilen der Eutiner Innenstadt gilt im Zuge der verschärften Corona-Regelungen zur Vermeidung von weiteren Infektionen ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung. Gemäß Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten und Plätzen: auf dem Markt, in der Peterstraße, in der Königstraße, in der Twiete, in der Königstraßenpassage, im Prof.-Hofmeier-Gang, im Keuchhustengang, in der Bahnhofstraße, westlicher Bürgersteig (Bahnhofsseite) vom Taxistand bis zum ZOB einschließlich Bahnhofsvorplatz und ZOB sowie beide Bahnsteige. Diese neue Regelung gilt jeweils von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr.

Mund Nasen Maske
Mund Nasen Maske
Mund Nasen Maske
Maskenpflicht
Maskenpflicht
Maskenpflicht
05.11.2020 
nach oben zurück
26. November 2024

Lichterstadt 2024

Eutin lädt ein zum weihnachtlichen Bummel durch die Altstadt. Unsere Lichterstadt leuchtet bis zum 05. Januar 2025 täglich von 16 bis ... Mehr erfahren