Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt
In Teilen der Eutiner Innenstadt gilt im Zuge der verschärften Corona-Regelungen zur Vermeidung von weiteren Infektionen ab sofort eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung. Gemäß Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten und Plätzen: auf dem Markt, in der Peterstraße, in der Königstraße, in der Twiete, in der Königstraßenpassage, im Prof.-Hofmeier-Gang, im Keuchhustengang, in der Bahnhofstraße, westlicher Bürgersteig (Bahnhofsseite) vom Taxistand bis zum ZOB einschließlich Bahnhofsvorplatz und ZOB sowie beide Bahnsteige. Diese neue Regelung gilt jeweils von Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr.