Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung Eutin bittet alle Bürgerinnen und Bürger aufschiebbare Behördentermine auf das neue Jahr 2021 zu verlegen. Wegen des bundesweiten Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie sind die städtischen Liegenschaften im Moment nur eingeschränkt geöffnet. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Das Bürgerbüro ist nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Termine für 2021 (und unaufschiebbare Angelegenheiten für dieses Jahr) können tel. unter 793-222 in der Kernzeit von 8.30 – 12 und 14 – 15.30 Uhr oder per E-Mail unter buergerbuero@eutin.de vereinbart werden. Hier können auch die Termine für das Bürgerbüro in Süsel vereinbart werden.
Auch im Standesamt müssen vorab Termine für 2021 (bitte nur noch unaufschiebbare Angelegenheiten in diesem Jahr) vereinbart werden. Tel.: 793-213 oder per E-Mail standesamt@eutin.de. Auch hier gelten die Kernzeiten.
Diese Regelung gilt auch für das Bauamt in der Lübecker Straße 17 mit den öffentlichen Auslegungen der B- und F-Pläne. Die zentrale Nummer für Termine lautet: 793-302 oder per E-Mail: bauamt@eutin.de. Hier gelten folgende Zeiten: Mo – Fr 8.30 – 12.30 und Mo – Do 13.30 – 16 Uhr.
Alle städtischen Dienstleistungen der Stadtverwaltung Eutin und der Gemeindeverwaltung Süsel sind im Moment grundsätzlich nur nach Terminvergabe erhältlich.
Termine mit der Wohngeldstelle können unter 788-578 oder 788-579 vereinbart werden. E-Mail: wohngeldstelle@eutin.de.
Das Integrationsbüro ist in dringend notwendigen Fällen tel. erreichbar. Eine Notfallbetreuung ist sichergestellt. Die zentrale Nummer lautet 04521/4017011.