Informationen zur Abstimmung
Bürgerentscheid am 15. Dezember 2024
Abstimmungsberechtigung
Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Sie müssen am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen im Abstimmungsgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich im Abstimmungsgebiet aufhalten.
Ausgeschlossen vom Abstimmungsrecht sind Personen die infolge eines Richterspruchs das Wahl-/Abstimmungsrecht nicht besitzen.
Abstimmungsverzeichnis
Förmliche Voraussetzung des Abstimmungsrechts ist, dass die Abstimmungsberechtigten entweder in ein Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind oder einen Abstimmungsschein besitzen. In das Abstimmungsverzeichnis sind grundsätzlich alle abstimmungsberechtigten Deutschen und Unionsbürger von Amts wegen einzutragen, die bis zur Zuzugsfrist (03. November 2024) für eine Wohnung, ggf. für die Hauptwohnung, bei der Meldebehörde angemeldet sind. Stichtag für die Eintragung der abstimmungsberechtigten Deutschen ist der 42. Tag vor der Wahl – 03. November 2024.
Abstimmungsbezirke und Abstimmungslokale
Die Stadt Eutin ist in 15 Abstimmungsbezirke eingeteilt. Wo sich das für Sie zuständige Abstimmungslokal befindet, können Sie Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen bis zum 24. November 2024 zugeht. In dem nebenstehenden Dokument können Sie bereits jetzt sehen, welche Abstimmungsbezirke gebildet und welche Abstimmungslokale eingerichtet wurden.
Briefabstimmung
Jede/Jeder Abstimmungsberechtigte, die/der ins Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit einen Abstimmungsschein für die Briefabstimmung zu beantragen. Der Antrag kann schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung, Fax, E-Mail, sonstige dokumentierbare Form) oder mündlich (persönlich vor Ort im Briefabstimmungsbüro) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist ausgeschlossen. Zu Ihrer Identifikation geben Sie bitte das Geburtsdatum an.
Zudem haben Sie die Möglichkeit die Briefabstimmungsunterlagen über das Internet zu beantragen. Hierzu klicken Sie in der rechten Randspalte bitte auf Briefabstimmungsantrag und wählen Sie aus:
- QR-Code für Briefabstimmungsantrag oder
- nur auf Briefabstimmungsantrag
Die Ausgabe der Briefabstimmungsunterlagen ist ab dem 04. November 2024 möglich. Briefabstimmungsunterlagen können bis einschließlich 13. Dezember, 12.00 Uhr beantragt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Abstimmungsberechtigte dafür verantwortlich ist, dass der Abstimmungsbrief rechtzeitig (15. Dezember 2024, 18.00 Uhr) das betreffende Abstimmungslokal erreicht.
Das Briefabstimmungsbüro befindet sich in der Albert-Mahlstedt-Straße 13 und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags – freitags 08.30 – 12.00 Uhr; montags-donnerstags 14.00 – 15.30 Uhr
Ansprechpartnerin ist Frau Magiera, Tel.: 04521-793 216 oder briefwahl@eutin.de