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Sportförderung beim Land beantragen

Nr. 99098002027000

Volltext

Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und Verbände.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen und Einrichtungen des Leistungssports, Partnerschulen des Leistungssports, Sportangebote für Menschen mit Behinderungen sowie die Ausrichtung von überregional bedeutsamen Sportveranstaltungen wie Landes-, Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften. Darüber hinaus umfasst die Förderung die Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum, das Freiwillige Soziale Jahr im Sport sowie Fußball Fan-Projekte.

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Formulare

Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein heruntergeladen werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein.

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