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Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
§ 34a Gewerbeordnung (GewO)
so hat Eutin gewählt: HIER KLICKEN Mehr erfahren