Schiedsleute gesucht
Die Stadt Eutin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Neubesetzung des Schiedsamtes eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Interessierte Eutinerinnen und Eutiner müssen den Anforderungen nach § 2 der Schiedsordnung Schleswig-Holstein entsprechen, das heißt, sie haben das 30. Lebensjahr vollendet, stehen nicht unter Betreuung und besitzen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Sie können sich bis zum 22.02.2024 für das Amt bewerben. Die Wahl erfolgt durch die Stadtvertretung der Stadt Eutin.
Wenn Sie sich für dieses Amt interessieren, steht Ihnen für weitere Auskünfte Sabrina Hilpert, Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Albert-Mahlstedt-Straße 13, 23701 Eutin, Tel. 04521 793-209 oder E-Mail s.hilpert@eutin.de , zur Verfügung.