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Gemeinde Süsel
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Datum: 12.09.2024

Rattenbekämpfung

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit der Stadt Eutin rät allen Bürgerinnen und Bürgern Eutins und der Gemeinde Süsel, verstärkt gegen Ratten vorzugehen. Aufgrund der ganzjährig milden Witterung ist die Population von Ratten in diesem Jahr besonders stark. Der Fachdienst hat folgende Hinweise zusammengestellt:

Gründe für die Bekämpfung von Ratten

Da die Tiere nur wenige natürliche Feinde haben, kann es passieren, dass sich die Nager ungestört verbreiten und Vorräte verunreinigen, Hauseingänge unterwühlen, Kabel- und Rohrleitungen, sowie Verpackungsmaterialien beschädigen. Außerdem gelten Ratten als Krankheitsüberträger und stellen damit eine Gefahr für Menschen und Haustiere dar.

Wie kann man Ratten bekämpfen?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Rattenbekämpfung. Vorzugsweise sollte man vorbeugende Maßnahmen treffen. Um den Ratten ihre Nist- und Unterschlupfplätze zu nehmen, sollte man den Hausmüll sicher aufbewahren und regelmäßig entsorgen, Vorräte und Materialien rund 30 cm über dem Boden lagern und Lebensmittelreste nicht in den Kompost werfen.

Wenn Sie einen Rattenbefall auf Ihrem Grundstück feststellen, müssen Sie umgehend das zuständige Ordnungsamt informieren und unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung einleiten.

Falls Sie Mieter:in eines Grundstücks sind, informieren Sie bitte ebenfalls den Grundstückseigentümer.

Hilfreich wäre es, wenn Sie mit Ihren umliegenden Nachbarn das Gespräch suchen würden, um gemeinsam den Rattenbefall zu bekämpfen.

Bei der Auslegung von Rattengiftmuss beachtet werden, dass die Bereiche, in denen Rattengift ausgelegt wird, durch auffällige Warnzettel markiert sein müssen. Angaben wie Präparat, Wirkstoff und Gegenmittel sollten angegeben sein.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein dürfen bei der Rattenbekämpfung Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden.

Deswegen ist es sinnvoll, das Rattengift in verschlossenen Behältnissen, wie Köderboxen, auszulegen. (siehe http://www.kreis-oh.de/Bürger, Kreis & Verwaltung/Kreisverwaltung/Kreisrecht ð Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein)

Es wird angeregt, jeweils im Zeitraum Mitte September bis Ende Oktober eine Rattenbekämpfung durchzuführen, um die Population für das nächste Jahr so gering wie möglich zu halten.

Falls Sie sich unsicher sein sollten, welche Bekämpfungsmaßnahmen bei Ihnen vor Ort sinnvoll sind, suchen Sie sich Hilfe von professionellen Schädlingsbekämpfern.

Weitere Informationen und Kontakte zu professionellen Schädlingsbekämpfern finden Sie entweder auf der Homepage des Verbandes deutscher Schädlingsbekämpfer (http://www.dsvonline.de/) oder in den Büchern „Das Örtliche“ oder „Gelbe Seiten“.

Kontakt:  Stadt Eutin, Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Ansprechpartnerin: Sabrina Hilpert, Albert-Mahlstedt-Straße 13, Zimmer 11 (1. Obergeschoss), Tel: 04521 793-209, E-Mail: s.hilpert@eutin.de


Merkblatt zur Rattenbekämpfung

Ratten sind dämmerungs- und nachtaktive, vermehrungsfreudige und sehr anpassungsfähige Nagetiere. Die am meisten verbreitete Art der Ratte ist die Wanderratte.

Wanderratten sind große, kräftig gebaute Ratten mit eckigem Schädel, stumpfer Schnauze und einem dicken Schwanz. Sie haben eine Lebenserwartung von ein bis zwei Jahren. Dadurch dass die Wanderratten so fortpflanzungsfähig sind, können sie bis zu sieben Würfe pro Jahr mit acht bis zwölf Jungen haben.

Die Wanderratte als Krankheitsüberträger

Von der Ratte können durch ihre Lebensweise (Kanalisation, Müllhalden, Stallungen, organische Komposthaufen…) verschiedene Krankheitserreger auf die Menschen übertragen werden.

Sie übertragen und verbreiten u.a. Erreger von Tuberkulose, Typhus und Salmonellose. Außerdem sind Ratten auch an der Ausbreitung von Tierseuchen, wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche beteiligt. Dies kommt durch Kontakt mit Rattenurin oder Rattenkot oder durch den Verzehr verunreinigter Lebensmittel zustande.

Um dem entgegenzuwirken, hat der Kreis Ostholstein eine Verordnung zur Feststellung und Bekämpfung von Rattenbefall erlassen.

Unterschlupf für Ratten

  • Gebäudeöffnungen
  • Offenstehende und nicht vergitterte Kellerfenster
  • Bei Tierhaltung in unsauberen Stallungen und Käfigen
  • Auf einem verwilderten Grundstück

 

 

Rattenbefall vorbeugende Maßnahmen

  • Abfallentsorgung nur in den dafür vorgesehenen, verschlossenen Behältern

 

  • Verschmutzte Mülltonnenstandorte und überquellende Müllcontainer vermeiden

 

  • Gelbe Säcke erst möglich kurz vor dem Abfuhrtermin an die Straße stellen

 

  • Mülltonnen immer geschlossen halten

 

  • Keine Nahrungsmittel in die Natur werfen

 

  • Essensreste nicht durch die Toilette entsorgen

 

  • Fütterung von wildlebenden Tieren in Park- und Grünanlagen möglichst vermeiden bzw. bedarfsgerecht füttern, da Futterreste Ratten anlocken

 

  • Für Ratten geeignete Nahrungsmittel oder Hunde- und Katzenfutter nicht offen lagern, Futterreste vermeiden

 

  • Keinen Unterschlupf für Ratten bieten, in dem Gerümpel entsorgt wird

 

  • Verschließen Sie Durchschlupfmöglichkeiten in Türen und Mauern

 

  • Einbau von Rückschlagklappen in Abflusssystemen

 

  • An Kompoststellen Rattengiftköder anbringen

 

  • Schäden bzw. Öffnungen an Gebäuden reparieren

 

  • offene, ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sowie Kellerfenster vergittern

 

  • Gräben auf oder an einem Grundstück sauber halten

 

Bekämpfung

Wenn Sie einen Rattenbefall auf Ihrem Grundstück feststellen, müssen Sie umgehend das zuständige Ordnungsamt informieren und unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung einleiten.

Falls Sie Mieter eines Grundstücks sind, informieren Sie bitte ebenfalls den Grundstückseigentümer.

Hilfreich wäre es, wenn Sie mit Ihren umliegenden Nachbarn das Gespräch suchen würden, um gemeinsam den Rattenbefall zu bekämpfen.

Bei der Auslegung von Rattengift muss beachtet werden, dass die Bereiche, in denen Rattengift ausgelegt wird, durch auffällige Warnzettel markiert sein müssen. Angaben wie Präparat, Wirkstoff und Gegenmittel sollten angegeben sein.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein dürfen bei der Rattenbekämpfung Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden.

Deswegen ist es sinnvoll, das Rattengift in verschlossenen Behältnissen, wie Köderboxen, auszulegen. (siehe http://www.kreis-oh.de/Bürger, Kreis & Verwaltung/Kreisverwaltung/Kreisrecht ð Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein)

Es wird angeregt, jeweils im Zeitraum Mitte September bis Ende Oktober eine Rattenbekämpfung durchzuführen, um die Population für das nächste Jahr so gering wie möglich zu halten.

Falls Sie sich unsicher sein sollten, welche Bekämpfungsmaßnahmen bei Ihnen vor Ort sinnvoll sind, suchen Sie sich Hilfe von professionellen Schädlingsbekämpfern.

Weitere Informationen und Kontakte zu professionellen Schädlingsbekämpfern finden Sie entweder auf der Homepage des Verbandes deutscher Schädlingsbekämpfer http://www.dsvonline.de/) oder in den Büchern „Das Örtliche“ oder „Gelbe Seiten“.

Kontakt: Stadt Eutin, Markt 1, 23701 Eutin § Fachdienst Öffentliche Sicherheit § Ansprechpartner: Sabrina Hilpert, Außenstelle Albert-Mahlstedt-Straße 13, Zimmer 11 (1. Obergeschoss) § Telefon: 04521/793 209 § E-Mail: s.hilpert@eutin.de


Pixabay Ratte © pixabay
Pixabay Ratte © pixabay
Pixabay Ratte
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