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Stadt Eutin
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Datum: 23.07.2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023

Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Süsel für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 in dem Schöffengericht des Amtsgerichts Eutin und der Straffkammern des Landgerichts Lübeck hat

die Gemeindevertretung Süsel in der Sitzung am 13.07.2023

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Eutin und das Landgericht Lübeck gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Im Rathaus Süsel, An der Bäderstraße 64, Aushang im Eingangsbereich während der Dienstzeit

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß §37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Eutin, 13.07.2023      

Gemeinde Süsel
gez. Adrianus Boonekamp
Bürgermeister

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