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Haushalt der Gemeinde Süsel

Informationen zum aktuellen Haushalt der Gemeinde Süsel finden Sie hier:

Der Haushalt der Gemeinde Süsel:

Der Haushalt der Gemeinde Süsel für das Haushaltsjahr 2025, der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2024 beschlossen wurde, ist der nunmehr schon dreizehnte doppische der Gemeinde, die zum Haushaltsjahr 2013 auf die ressourcenverbrauchsorientierte Rechnungslegung, die Doppik, umgestiegen ist.

Der Haushalt 2025 war – wie die vorangegangenen auch - erneut unter äußerst kritischen Rahmenbedingungen zu planen.

Der Ergebnishaushalt

Der Ergebnisplan steht dabei im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen Verbräuche (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Der Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als Jahresergebnis bezeichnet.

Erträge Ergebnishaushalt 2025 © Stadt Eutin
Erträge Ergebnishaushalt 2025 © Stadt Eutin
Erträge Ergebnishaushalt 2025
Aufwendungen Ergebnishaushalt 2025 © Stadt Eutin
Aufwendungen Ergebnishaushalt 2025 © Stadt Eutin
Aufwendungen Ergebnishaushalt 2025

Am Jahresergebnis lässt sich ablesen, ob die Gemeinde im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit nachhaltig wirtschaftet oder von der Substanz lebt. Daher ist das Jahresergebnis die maßgebliche Größe für den Haushaltsausgleich. Einem solchen gilt es deshalb, sich weitestgehend anzunähern.

Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde weist einen Fehlbedarf in Höhe von 448.100 EUR aus. Dieser ist höher als der planerische Fehlbetrag des Vorjahres, der sich auf 298.400 EUR bezifferte. Dieser hat sich auch unterjährig über die Nachtragsplanung verringert. Die Entwicklung trägt der wirtschaftlichen Gesamtsituation entsprechend Rechnung. 

Mit Blick auf die zuletzt erwirtschafteten Jahresergebnisse scheint eine weitere Annäherung an den Haushaltsausgleich im laufenden Haushaltsjahr aber noch möglich.

Mittelfristige Finanzplanung

Bereits ab dem Finanzplanjahr 2027 weist die mittelfristige Finanzplanung dann wieder Jahresüberschüsse aus.

Entwicklung der Erträge

Aktuell gestaltet sich die Planung insgesamt aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen und politischen Lage schwer. Es ist zum Teil bei Erträgen, wie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bereits zu Ausfällen gekommen im Vergleich zu den Steuerschätzungen vor der zurückliegenden Pandemie- und der andauernden Kriegslage in Osteuropa, die das ausgewiesene Ergebnis auch mit bedingen. Auch im Rahmen des Finanzausgleichs musste die Gemeinde mit Mindererträgen umgehen aufgrund des vorgenommenen Vorwegabzuges – den Kommunen zustehende Deckungsmittel werden ihnen hierdurch entzogen.

Glücklicherweise zeigt sich die Gewerbesteuer insgesamt noch stabil. Es ist sehr schwer, diesbezüglich verlässliche Aussagen für die Zukunft zu treffen, haben doch auch die Gewerbetreibenden mit stark gestiegenen Energiekosten und Zinsaufwendungen, einer hohen Inflationsrate und folglich sinkendem Absatz zu kämpfen.

Entwicklung der Aufwändungen

Die Gemeinde hat ebenfalls wie alle anderen Kommunen im Land mit steigenden Aufwendungen unter anderem im Brandschutz umzugehen und mit zunehmenden Aufgaben, wie beispielsweise der Sicherstellung des Katastrophenschutzes vor Ort. Auch die Unterbringung von geflüchteten Menschen stellt ein anhaltendes Thema dar. So hat die Gemeinde Süsel im vergangenen Haushaltsjahr 2024 weitere Chalets beschafft zur Unterbringung von geflüchteten Menschen, nachdem sie im Vorjahr bereits welche erwerben musste, um ihren Unterbringungsverpflichtungen nachzukommen. Es ist aktuell nicht absehbar, dass der Flüchtlingszustrom abreißt. Ein Handeln ist hier daher unausweichlich. Die Investitionen führen zu zusätzlichen Zinsaufwand und weiteren Abschreibungen.

Weiter ist die Kindertagesstättenreform hier anzuführen. Ursprünglich war eine umfangreichere finanzielle Beteiligung der Kommunen aufgrund dieser nicht vorgesehen. Das Kindertagesförderungsgesetz ist mittlerweile in Kraft und auch, wenn sich auch an den Förderregularien im Haushaltsjahr 2025 noch nichts ändern wird, so ist künftig von einer höheren Belastung der Kommunen auszugehen.

Ab dem Jahr 2026 wird es auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein solcher ebenfalls zu zusätzlichen Belastungen der kommunalen Haushalte führt und den Ausgleich weiter erschwert.

Den verschiedenen, den Haushalt belastenden Entwicklungen muss sich die Gemeinde stellen und dabei auch mit der Tatsache umgehen, dass sie die zur Finanzierung ihrer Aufgaben erforderliche Finanzausstattung aktuell nicht mehr erhält. Diesbezüglich darf erneut auf den bereits erwähnten erfolgten Vorwegabzug im Finanzausgleich verwiesen werden.

Die Gemeinde Süsel hat im Haushaltsjahr 2024 zwei Kindergartenneubauten in Süsel und Groß Meinsdorf als investive Großprojekte fertiggestellt, wofür sie nur geringe Fördermittel ausschließlich für zusätzlich geschaffene Plätze erhalten hat. Der Kapitaldienst für die Investitionsmaßnahmen wird die kommenden Haushalte auch fordern.

Gerade der Aspekt der erforderlichen Investitionen in die Daseinsvorsorge würde aber wenigstens eine laufende Finanzausstattung voraussetzen, die die Gemeinde in die Lage versetzt, ihren Aufgaben angemessen nachzukommen, dabei die finanziellen Handlungsspielräume zu erhalten und nicht Gefahr zu laufen, die dauerhafte finanzielle Handlungsfähigkeit zu verlieren.

Die vorhandenen Sonderlasten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen lassen zumindest fraglich erscheinen, dass die Kommunen im weiteren Finanzplanzeitraum mit den zwingend erforderlichen Finanzausgleichsmitteln rechnen können und auch, ob die Steuererträge stabil bleiben werden.

Es gilt zu befürchten, dass die Finanzausstattung der Gemeinden mittelfristig noch knapper bemessen sein wird als dies ohnehin schon der Fall ist. Der Haushaltsausgleich bleibt also auch künftig erschwert.

Hinzu kommt, dass die Kommunen ihre Infrastruktur zum Teil sehr kostenintensiv zu unterhalten haben. Sie sind dabei im Rahmen ihrer Verpflichtung zum antizyklischen Handeln in der Wechselbeziehung der öffentlichen Haushalte mit der Wirtschaft mit Sicherheit mittelfristig auch stark gefordert, zu investieren, um letzterer Stabilität zu verleihen.

Die Gemeinde Süsel wird dabei auch abhängig sein von entsprechenden Förderprogrammen, ohne die weitere große Vorhaben kaum zu bewältigen sein werden. Derartige Programme sind aktuell aber nicht absehbar.

Es kann bei allen Planungen nicht davon ausgegangen werden, dass all die Folgen der aktuell vielschichtigen Herausforderungen, die vielleicht noch nicht einmal in Gänze greifbar sind, in der mittelfristigen Planung überstanden sein werden.

Süsel wird von der Unterstützung des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein abhängig sein, um sich dem Haushaltsausgleich bereits im Haushaltsjahr 2025 weiter anzunähern. Die Gemeinde selbst ist bestrebt, alles daran zu setzen. Sie verfolgt den Weg der Haushaltskonsolidierung sehr intensiv, die Gemeindevertretung hat erst im Dezember 2024 eine weitere Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes beschlossen. 

Anlass zur Hoffnung gibt die Tatsache, dass die Jahresergebnisse in den zurückliegenden Jahren regelmäßig deutlich besser als zunächst geplant ausgefallen sind. Auf der anderen Seite bleibt die Haushaltsplanung weiterhin, wie bereits erläutert, von vielen Unsicherheiten begleitet. Das andauernde Kriegsgeschehen in Osteuropa ist hier ebenso beispielhaft zu nennen wie das im Nahen Osten. Gerade der Krieg in Osteuropa hat sich zuletzt nicht nur auf die Entwicklung zum Beispiel von Energieaufwendungen ausgewirkt. Auch der Flüchtlingszustrom ist eine Folge hiervon.

Überhaupt ist zunehmend festzustellen, dass sich das Weltgeschehen immer stärker die kommunalen Haushalte belastend auswirkt.

Investitionen

Die gemeindliche Investitionsplanung wird grundsätzlich immer sehr restriktiv betrieben, um den Kreditbedarf so gering wie möglich zu halten.

Allerdings ist der Grundschulneubau beziehungsweise die Sanierung des Gebäudes in Süsel mittelfristig ebenso in der Planung wie die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule und Hochbaumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern. Auch der Straßenausbau, wie in Groß Meinsdorf oder in Süsel in Richtung Stawedder beschäftigt die Kommune laufend. Es besteht ein sehr umfangreiches Straßenverkehrsnetz in der Trägerschaft der Flächengemeinde Süsel, welches es zu unterhalten und zu sanieren gilt.

Die vorhandenen neun Ortswehren, die eine sehr wertvolle Aufgabe in der Gemeinde wahrnehmen, sind auch sachgerecht auszustatten, was sich u.a. in der geplanten Beschaffung von Einsatzfahrzeugen in den Jahren 2025 und 2026 wiederspiegelt.  

Eine weitere Verschuldung wird daher zunächst unumgänglich sein. Dies wird sich auch auf die kommenden Ergebnishaushalte auswirken über den Kapitaldienst und vor allem auch über zusätzlich zu erwirtschaftende Abschreibungen.

Allerdings ist festzuhalten, dass die Verschuldung der Gemeinde sich aufgrund der Haushaltslage und der zurückhaltenden Planung in den zurückliegenden Jahren im Trend zunächst insgesamt verringert hat. Ein deutlicher Anstieg der Verschuldung ist im Zusammenhang mit den erfolgten Kindergartenneubauten zuletzt unausweichlich gewesen.

Entwicklung der Schulden © Stadt Eutin
Entwicklung der Schulden © Stadt Eutin
Entwicklung der Schulden

Im Haushaltsjahr 2025 wurden ausnahmslos unabweisbare Investitionen veranschlagt. Bei den Maßnahmen wird immer darauf gedrängt, die Umsetzung so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten.

Die veranschlagte Kreditobergrenze beträgt 1.991.700 EUR. Sie steigt somit wieder im Vorjahresvergleich.

Zurückzuführen ist dies auf wenige, umfangreichere Maßnahmen, wie die bereits erwähnte Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Feuerwehr zum Erhalt der Einsatzbereitschaft. Auch für die Planung von Hochbaumaßnahmen an den Feuerwehrgerätehäusern Zarnekau und Groß Meinsdorf wurden ebenso Mittel eingeplant wie für die Planung der Erweiterung der Offenen Ganztagsschule. Der bevorstehende Rechtsanspruch wurde bereits thematisiert. Daneben wurden investive Auszahlungen für den Ausbau der Karl-Hamann-Straße in Groß Meinsdorf veranschlagt und ein gemeindlicher Anteil an der Erschließung des zweiten Bauabschnittes des interkommunalen Gewerbegebietes mit der Stadt Eutin – eine am Ende rentierliche Maßnahme, die auf Sicht zusätzliche Gewerbesteuererträge und Arbeitsplätze verspricht.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen rechnet die Gemeinde insgesamt nicht mit hohen Zuschüssen. Auch für die im mittelfristigen Finanzplanzeitraum vorgesehenen Investitionsmaßnahmen ist nicht mit umfangreichen Förderungen zu rechnen.

Informationen zur Grundsteuerreform

In den Erträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben im Ergebnishaushalt 2025 sind u.a. die Grundsteuern enthalten. Zum Haushaltsjahr 2025 wurde die Grundsteuerreform umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Anwendung des bisherigen Bewertungsgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Seit dem 1. Januar 2025 wird  die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz– GrStRefG) vom 26. November 2019 (BGBl. 2019 I S. 1794) enthält u. a. die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer. Schleswig-Holstein wendet das sogenannte Bundesmodell der Grundstücksbewertung an. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird, d. h. mit den am 1. Januar 2022 bestehenden Verhältnissen. Hierfür haben die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermittelt. Die Finanzämter haben alle Grundstücke neu bewertet und den Gemeinden daraus berechnete Grundsteuermessbeträge übermittelt.

Durch die Neubewertung aller Grundstücke ändert sich die Gesamtsumme der Grundstücksmessbeträge in den Kommunen. Sie kann mehr oder weniger deutlich über oder unter der bisherigen Summe liegen. Bei unveränderten Hebesätzen sinkt oder steigt das Grundsteueraufkommen entsprechend in Summe.

Daher ist es unerlässlich gewesen, dass die Gemeindevertretung neu über die Hebesätze beraten hat.

Im Zuge der Grundsteuerreform wurde seitens des Landes das politische Ziel ausgegeben, dass das Gesamt-Grundsteuer-Aufkommen jeder Kommune reformbedingt weder steigen noch sinken soll (Aufkommensneutralität).

Die verfassungsrechtlich festgeschriebene Hebesatzautonomie der Kommunen bleibt hiervon allerdings ausdrücklich unberührt.

Zur Information der Öffentlichkeit und zur Unterstützung der Kommunen bei ihrer Entscheidung über die neuen Hebesätze hat das Land ein Transparenzregister eingerichtet. Für jede Kommune werden darin diejenigen Hebesätze ausgewiesen, die zu einer aufkommensneutralen Erhebung der Grundsteuer führen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel hat beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuern A und B im Rahmen der Hebesatzautonomie gegenüber dem Jahr 2024 nicht anzupassen anhand der Grundlagen aus dem Transparenzregister.

 Es gelten somit auch im Jahr 2025 die bisherigen Hebesätze fort.

Eine Anpassung der Realsteuerhebesätze auf zum Teil über die Mindestsätze für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen hinausgehende Hebesätze (Grundsteuer A – 425 %) ist letztmalig im Haushaltsjahr 2019 erfolgt, nachdem die Hebesätze zuvor zum Haushaltsjahr 2015 angepasst worden sind.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde ab 2019 ebenfalls auf 425 % festgesetzt und der für die Gewerbesteuer auf 380 %.

Mit Blick auf die zuletzt getätigten umfangreichen Investitionsauszahlungen für die beiden Kindergartenneubauten in Groß Meinsdorf und Süsel, aufgrund derer die Verschuldung der Gemeinde deutlich angestiegen ist, was auch zu erhöhtem Zinsaufwand und zusätzlichen Abschreibungen führt und vor dem Hintergrund der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Investitionsvorhaben, wie

-          den Straßenausbau in der Karl-Hamann-Straße in Groß Meinsdorf

-          den Straßenausbau in Süsel in Richtung Stawedder

-          die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die verschieden Ortswehren

-          die geplante Erweiterung der Offenen Ganztagsschule Süsel

-          die Sanierung beziehungsweise den Neubau von Feuerwehrgerätehäusern

-          die Beteiligung an der Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes mit der Stadt Eutin

-          die Sanierung beziehungsweise den Neubau der Grundschule Süsel u.a.m.  

und den hieraus resultieren Verbindlichkeiten für den Kapitaldienst und zusätzliche Abschreibungen wurde dahingehend Übereinkunft erzielt, die Hebesätze in der bisherigen Höhe von jeweils 425 % für die Grundsteuern A und B zu belassen, was zu höheren Erträgen führt und somit zur Kompensation zusätzlicher Aufwendungen aufgrund der Investitionsplanung.  

Auf die unabhängig hiervon herrschenden äußerst schwierigen Rahmenbedingungen für den kommunalen Haushalt wurde bereits ausführlich in den Erläuterungen zum Haushalt eingegangen.  

Kontakt

Herr T. Bruhn

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