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Gemeinde Süsel
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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Nr. 99025004044000

Leistungsbeschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

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15. April 2024

Tag der Städtebauförderung

Einfach mal genießen….am 04. Mai 2024 ist wieder Tag der Städtebauförderung. Das ist auch für uns als Stadt Eutin ein ... Mehr erfahren