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Fundsachen

Das Fundbüro der Stadt Eutin befindet sich im Bürgerbüro. Hier können Sie Fundsachen abgeben und abholen. Eine Ausnahme bilden Fundfahrräder. Informieren Sie bitte das Bürgerbüro über den Fund per Anruf oder email (Kontaktdaten siehe rechte Randspalte), da die Räder zentral anderweitig gelagert werden. Die Abholung wird dann von uns geregelt.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt.

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