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Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen

Nr. 99050047016000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/Hufschlagschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied/Hufschlaglehrschmiederin tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem/er Hufbeschlagschmied/in, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (4 Wochen - Einführungslehrgang und 4 Monate - Vorbereitungslehrgang),
  • eine erfolgreich bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule),
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis).

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Der Antrag ist formlos zu stellen.

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