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Gemeinde Süsel
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Datum: 02.05.2007

B-Plan 84

B e k a n n t m a c h u n g

 

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Eutin nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die von dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in der Sitzung am 05.04.2007 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen Sandfeldweg, Am Seeschaarwald und Staatsforst Eutin-Fissau und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu sowie des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan liegen vom 15.05. bis 15.06.2007 in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, im Flur vor dem Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Es liegen ebenfalls die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Eingriffen in Landschaft und Natur sowie eine Vegetationskartierung und faunistische Potentialabschätzung zum Bebauungsplan aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die erneute öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.

- Übersichtsplan –

Eutin, 27.04.2007   

S t a d t  E u t i n
-Der Bürgermeister–
gez. Schulz

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