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Gemeinde Süsel
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Datum: 09.01.2007

Bebauungsplan Nr. 102

B e k a n n t m a c h u n g

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Eutin

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Eutin für das Gebiet zwischen Westtangente und Beuthiner Straße sowie nördlich der Straße Geschwister-Scholl-Ring  beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Planungsziel ist die Ausweisung von Baugrundstücken gemäß Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eutin.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird in der Zeit vom 17.01.2007 bis 24.01.2007 in der Stadtverwaltung Eutin, Fachbereich Bauen, Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, durchgeführt. In dieser Zeit ist während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) allen an der Planung Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.

- Übersichtsplan –

 

Eutin, 29. Dezember 2006                                            

S t a d t    E u t i n
-Der Bürgermeister-
In Vertretung
gez. Lohse
1.stellv. Bürgermeisterin

 

 

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