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Gemeinde Süsel
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Datum: 21.10.2012

Bekanntmachung Wahlvorschläge

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in der Stadt Eutin am 26. Mai 2013

Hiermit fordere ich gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 26. Mai 2013 auf.

Gem. § 9 Abs. 3 GKWG ist das Wahlgebiet der Stadt Eutin in 14 Wahlkreise aufgeteilt, in denen je 1 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter (insgesamt 14) sowie gem. § 8 GKWG im Wahlgebiet 13 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt werden.

Gem. § 18 GKWG können Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter (unmittelbare Wahlvorschläge) eingereicht werden von:
- Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien),
- Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen),
- Wahlberechtigte.

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele un-mittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.

Listenwahlvorschläge können von politische Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Innerhalb eines Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Arti-kels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind gem. § 19 GKWG bis zum 08. April 2013, 18.00 Uhr (Aus-schlussfrist), schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen. Es wird gebeten, die Einreichung möglichst so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Die erforderlichen Vordrucke können im Dienstgebäude der Stadt Eutin, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin in Empfang genommen werden.


Eutin, 16.10.2012

Stadt Eutin
- Der Bürgermeister –
als Gemeindewahlleiter
Klaus-Dieter Schulz

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