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Gemeinde Süsel
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Datum: 26.04.2007

Erneute Bekanntmachung zur Sitzung der Gemeindewahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung
für die Gemeinde- und Kreiswahl 2008

Die am 21.04.2007 bereits erfolgte Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 03.05.2007 wird hiermit erneut veröffentlicht.

Am Donnerstag, den 03.05.2007 16.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 1 in 23701 Eutin, die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung der Gemeinde- und Kreiswahl 2008 statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung:

1)             Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
2)             Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und des Schriftführers nach § 85 Abs. 
                1 und 2 Nr. 3 GKWO
3)             Einteilung der Wahlkreise und Wahlbezirke nach § 15 und § 16 GKWG (Einteilung der Wahlbezirke
                als Empfehlung an den Gemeindewahlleiter)
4)             Bestimmung der Wahlbezirke für die Briefwahl nach § 16 Abs. 1 Satz 2 GKWG (Als Empfehlung an
                den Gemeindewahlleiter)
5)             Verschiedenes

 

Stadt Eutin

Der Gemeindewahlleiter

Fachdienst Kommunalverfassung, Wahlen, Brandschutz

Az. 129213-2008

gez. Klaus-Dieter Schulz

Bürgermeister und Gemeindewahlleiter

 

 

Öffentliche Bekanntmachung
für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters 2008

Die am 21.04.2007 bereits erfolgte Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 03.05.2007 wird hiermit erneut veröffentlicht.

Im Anschluss an die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung der Gemeinde- und Kreiswahl 2008 am Donnerstag, den 03.05.2007 16.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses, Markt 1 in 23701 Eutin, ca. 17.00 Uhr die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters 2008 statt. Diese Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung:

1)      Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
2)      Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses und des Schriftführers nach § 85 Abs. 1 und 2 Nr. 3  
         GKWO,
3)      Festlegung des Wahltages für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters und des Tages der ggf. 
         erforderlichen Stichwahl nach § 57 a Gemeindeordnung
'4)      Ausschreibung der Bürgermeisterstelle
a.      Text der Ausschreibung (lt. Hauptsatzung ist hierfür der Hauptausschuss zuständig)
b.      Termin für die öffentliche Versammlung zur Vorstellung der Kandidatinnen / Kandidaten (lt.
         Hauptsatzung ist hierfür der Hauptausschuss zuständig)
5)      Verschiedenes.

 

               Eutin, den 23.04.2007

Stadt Eutin

Der Gemeindewahlleiter

Fachdienst Kommunalverfassung, Wahlen, Brandschutz

Az. 129213-2008

gez. Andreas Lietzke

Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl 2008

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