Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Finanzen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel)

Leistungsbeschreibung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern einfacher zu machen, dieser Pflicht nachzukommen, haben viele Gemeinden und Städte Behälter aufgestellt, denen kostenlos Tüten entnommen können, um den Kot der Hunde zu beseitigen.

An wen muss ich mich wenden?

Sollten die Behälter keine Tüten mehr enthalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 7 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

Was sollte ich noch wissen?

Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es in den Fällen, in denen gegen das Gesetz verstoßen wird, gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.
Der Verstoß gegen die Entsorgungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 HundeG mit einem Bußgeld belegt werden.

nach oben zurück
08. Mai 2024

Showkochen mit Landrat Gaarz

Wir laden gemeinsam mit dem Wochenmarkt ein zum Showkochen auf dem Marktplatz am Samstag, 11. Mai 2024, von 11 bis 13 Uhr. ... Mehr erfahren