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Gemeinde Süsel
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Datum: 15.07.2016

Neue Parkregelung für Eutiner Innenstadt

Nach Abstimmung mit den Fraktionen ändert die Stadt Eutin ihre Parkregelungen in der Innenstadt. Es gelten folgende Bestimmungen: Von Montag bis Freitag müssen Innenstadtbesucher zwischen 9 und 16 Uhr einen Parkschein ziehen. Danach entfällt die zur LGS eingeführte Parkscheibenregelung – es darf wieder frei geparkt werden. Die Parkgebühren sind in Eutin übrigens sehr niedrig. So kostet die erste Stunde in der Innenstadt nur 50 Cent – jede weitere dann einen Euro. 15 Minuten sind mit der sogenannten „Brötchentaste“ frei. Ein Tagesticket auf dem zentralen Berliner Platz kostet fünf Euro.

Am Wochenende gilt zwischen 9 und 16 Uhr die Parkscheibenregelung (2 Stunden) – danach ist auch hier das Parken komplett frei. Die Stadt Eutin kommt damit dem Einzelhandel in der Innenstadt, dem Wochenmarkt und den Kunden entgegen. Möglich sind diese neue Regelungen, da das Verkehrskonzept zur LGS greift. Die Besucher steuern den ausgeschilderten Großparkplatz an. Die Innenstadtparkplätze sind für Innenstadtbesucher und Kunden vorgesehen. Sie sind nach wie vor und jetzt zur Sommersaison auch noch sehr günstig erreichbar! Der Parkplatz an der Heinrich-Westphal Str. ist komplett frei und steht Pendlern und Dauerparkern zur Verfügung. In folgenden Innenstadt-Straßen gilt nur die Parkscheibenregelung: Am Rosengarten, Bahnhofstr., Jungfernstieg, Oberonstr., Plöner Str. und Weidestr.

Die Beschilderung ist bereits geändert worden. Die Parkautomaten werden voraussichtlich bis Donnerstag der kommenden Woche umgestellt. Solange gilt in der jetzt gebührenpflichtigen Stunde zwischen 15 und 16 Uhr die Kulanzregelung (es wird also nicht aufgeschrieben).

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