Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Bürgerbüro

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

Nr. 99130001080000

Leistungsbeschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende  Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

nach oben zurück
15. April 2024

Tag der Städtebauförderung

Einfach mal genießen….am 04. Mai 2024 ist wieder Tag der Städtebauförderung. Das ist auch für uns als Stadt Eutin ein ... Mehr erfahren