Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Service

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung

Nr. 99048013000000

Leistungsbeschreibung

Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
  • aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.

Rechtsgrundlage

  • § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG),
  • Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV).
nach oben zurück
07. Mai 2024

Ehrung der besten Sportlerinnen und Sportler

Heute Abend um 18 Uhr ehrt die Stadt Eutin in der Sporthalle des Webergymnasiums insgesamt 77 Aktive, davon 74 herausragende Sportlerinnen und Sportler ... Mehr erfahren