Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Übernachtungssteuer / Bettensteuer

Nr. 99139003000000

Leistungsbeschreibung

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

nach oben zurück
07. Mai 2024

Ehrung der besten Sportlerinnen und Sportler

Heute Abend um 18 Uhr ehrt die Stadt Eutin in der Sporthalle des Webergymnasiums insgesamt 77 Aktive, davon 74 herausragende Sportlerinnen und Sportler ... Mehr erfahren