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Förderung von Fischerei, Aquakultur und Meeresschutz in Schleswig-Holstein (EU-Förderperiode 2014 - 2020)

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Landesprogramms "Fischerei und Aquakultur" werden während der EU-Förderperiode 2014 – 2020 sowohl Mittel der Europäischen Union (Europäischer Meeres- und Fischereifonds – EMFF) als auch nationale Mittel bereitgestellt, die für folgende Maßnahmen gewährt werden können:

  • Kutter- und Küstenfischerei sowie Binnenfischerei,
  • Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen, Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität,
  • Hafeninfrastruktur, nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, Integrierte Meerespolitik,
  • Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse und
  • Aquakultur.

An wen muss ich mich wenden?

  • Bei Fragen zu konkreten Fördermaßnahmen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
  • Im Falle von grundsätzlichen Informationen an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (GSR-Verordnung),
  • Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF-Verordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Landesprogramm „Fischerei und Aquakultur“ finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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