Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Nr. 99136003080000

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
nach oben zurück
07. Mai 2024

Ehrung der besten Sportlerinnen und Sportler

Heute Abend um 18 Uhr ehrt die Stadt Eutin in der Sporthalle des Webergymnasiums insgesamt 77 Aktive, davon 74 herausragende Sportlerinnen und Sportler ... Mehr erfahren