Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Jagdsteuer

Nr. 99067005000000

Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

nach oben zurück
08. Mai 2024

Showkochen mit Landrat Gaarz

Wir laden gemeinsam mit dem Wochenmarkt ein zum Showkochen auf dem Marktplatz am Samstag, 11. Mai 2024, von 11 bis 13 Uhr. ... Mehr erfahren