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Gemeinde Süsel
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Prostitution: Verbot - Auskunft

Leistungsbeschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

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08. Mai 2024

Showkochen mit Landrat Gaarz

Wir laden gemeinsam mit dem Wochenmarkt ein zum Showkochen auf dem Marktplatz am Samstag, 11. Mai 2024, von 11 bis 13 Uhr. ... Mehr erfahren