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Gemeinde Süsel
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Informationen für anzeigende Angehörige

 

Wenn Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer die im Button »Unterlagen für die Beurkundung« genannten Dokumente im Original vor.
Für Urkunden und Urteilsausfertigungen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist zusätzlich eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich vereidigten Übersetzers vorzulegen.
Auf die Anbringung einer evtl. nötigen Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) ist zu achten!

Im Einzelfall können neben den genannten Unterlangen noch weitere Dokumente erforderlich sein. Die Aufzählung ist daher nicht abschließend.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

27.07.2011 
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16. Oktober 2026

Einwohnerversammlung am 28.10.2026 in der Carl-Maria-von-Weber-Schule

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