Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verwaltungsgemeinschaft Eutin-Süsel ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11, Abs. 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vg-eutin-suesel.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Wir sind bemüht, die Webseite und deren Inhalte barrierefrei/ barrierearm zu gestalten und sehen dies als laufenden Verbesserungsprozess an.
Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Dokumente im Dateiformat DOC/ DOCX, PDF, CSV, XLS/ XLSX, sind vorübergehend nicht vollständig barrierefrei. Wir bitten Sie im Falle der Nichtzugänglichkeit telefonisch oder schriftlich per E-Mail mit dem betreffenden Fachdienst Kontakt aufzunehmen.
- Die Darstellung von Inhalten über das Kartenmodul (openstreetview) ist nicht barrierefrei.
- Eine Verlinkung zu Erläuterungen in Leichter Sprache ist nicht vorhanden.
- Eine Verlinkung zu Erläuterungen auf Deutsche Gebärdensprache ist nicht vorhanden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.09.2024 überprüft.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf bestem Wissen und Gewissen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Nutzen Sie bitte den folgenden LINK bzw. nehmen Sie gerne direkt über poststelle@eutin.de bzw. über Telefon +49 4521 7930 Kontakt auf.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de