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Gemeinde Süsel
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Anforderung von Urkunden

Sie brauchen neue Urkunden? Die alte Urkunde ist weg, oder nicht mehr aktuell?

Sie benötigen Urkunden?

Schauen Sie mal hier: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/v...

Oder Sie schreiben uns, an standesamt@eutin.de  

oder an

Standesamt Eutin
Markt 1
23701 Eutin

Keine Angst, das ist schnell gemacht und geht ganz einfach.

Wir müssen wissen, von wem Sie welche Urkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) für welchen Zweck (zum Beispiel Hochzeit, Erbschein, Personalausweisbeantragung) brauchen.

Und nicht vergessen…schreiben Sie Ihre Telefonnummer dazu, falls wir Fragen haben.

Nun fügen Sie noch eine Kopie (muss nicht beglaubigt sein) der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. 

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Alle anderen Urkunden sind gebührenpflichtig.

Das war`s.

Abschicken und warten.

Wir senden Ihnen die Urkunde mit Rechnung nach Hause.

Wenn nichts dazwischenkommt (zum Beispiel Feiertage) bearbeiten wir Ihre Anfrage innerhalb weniger Tage.


Apostille und Legalisation

Manche Urkunden müssen fürs Ausland überbeglaubigt werden.

Hier finden Sie allgemeine Informationen dazu

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

Sie haben eine Urkunde, die überbeglaubigt werden muss?

Die Ansprechpersonen finden Sie hier: Überbeglaubigungen von Urkunden des Standesamtes Eutin

Schicken Sie die Urkunde dort hin. Schreiben Sie, welche Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) für welches Land (zum Beispiel Ukraine, Syrien) sein soll. Adresse und Telefonnummer muss auch angegeben werden.


Nachbeurkundung von Geburten im Ausland

Ist eine deutsche Person im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden.

Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsberechtigte wohnt.

Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie schriftlich bei dem zuständigen Standesamt.



Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland

Hat eine deutsche Person im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Antragsberechtigten wohnen.

Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie schriftlich bei dem zuständigen Standesamt.

Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland

Ist eine deutsche Person im Ausland gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.

Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland gestorbene Person ihren Wohnsitz hat oder hatte. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich der Antragsberechtigte wohnt.
 
Vorzulegende Unterlagen erfragen Sie schriftlich bei dem zuständigen Standesamt.


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