Kirchenaustritte
Wer aus der Kirche austreten möchte, in Eutin, Süsel oder Bosau seinen Wohnsitz hat und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann dies unter der Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes beim Standesamt Eutin tun.
Die Gebühr für die Austrittserklärung ist sofort zu entrichten.
Notwendige Unterlagen / Voraussetzungen
Für Ledige
- gültiges Ausweisdokument
Für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende, Geschiedene oder Verwitwete
- zusätzlich eine Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde. Hier reicht auch, wenn vorhanden, das Stammbuch.
Achtung! Das Standesamt ist nur für die Kirchenaustritte zuständig. Über den Kircheneintritt informiert Sie Ihre zuständige Kirchengemeinde.
Gebühren
20,00 Euro (Bar- oder Kartenzahlung möglich)
Eintragung des Kirchenaustrittes im Ehe-/Lebenspartnerschaftsregisters auf Wunsch 10,00 Euro
(Tarifstellen 26.3. und 19.3.2.5 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein)