Straßenreinigungsgebühren
Allgemeine Informationen
Soweit die Reinigungspflicht nicht den Eigentümern und dinglich Berechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen worden ist, erhebt die Stadt Eutin für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Stadt reinigt die Straßen mit Rücksicht auf ihre Lage, ihre Verkehrsbelastung und den Verschmutzungsgrad in
Reinigungsklasse I = einmal wöchentlich = 1,77 € pro laufende Meter
und
Reinigungsklasse II = dreimal wöchentlich = 3,54 € pro laufende Meter. (gilt jeweils ab 1.1.2023)