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Gemeinde Süsel
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Kleingartenangelegenheiten

Gemeinnützigkeitsaufsicht von Kleingartenorganisationen:

Laut kleingartenrechtlicher Bestimmungen ist die Stadt Eutin Aufsichts- und Anerkennungsbehörde gegenüber den im Stadtgebiet ansässigen Kleingartenorganisationen und hat entsprechende Aufgabenzuständigkeit hinsichtlich Prüfungen zur Einhaltung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.

In der Stadt Eutin gibt es derzeit 5 Kleingartenvereine mit 8 Kleingartenanlagen.

Hiervon stehen 2 Kleingartenanlagen in Privateigentum, alle Übrigen sind im städtischen Eigentum mit bestehenden Generalpachtverträgen.

Sofern Sie Kontaktdaten für die Anmietung eines Kleingartens benötigen, geben wir Ihnen gern Auskunft.

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16. Oktober 2026

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