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Sielbecker Landstraße 58, 23701 Eutin
Auf Höhe der Einmündung Blessenberg beginnt gegenüber die Radwegbenutzungspflicht. Hier gibt es aus meiner Sicht mehrere Gefahrenpunkte und Ärgernisse auf dem dort beginnenden Radweg. Es ist nicht verständlich, warum hier Radfahrern zugemutet wird, abrupt auf den Radweg zu wechseln. Zudem ist ist das RadwegSchild und die Zufahrt darauf schlecht zu erkennen. In der weiteren Folge des Radwegs beginnen diverse Schikanen, die die Benutzung nicht nur in der dunklen Jahreszeit zum Hindernisparcours werden lassen. Plötzliche Verengungen durch eine Baumscheibe und hohe Kanaldeckelhügel (ca.30 cm!), die man zudem bei Dunkelheit viel zu spät sieht, sind Unfallgefahrenpunkte. Insgesamt ist der Radweg hier durch Bewuchs von Hecken angrenzender Grundstück teilweise eingeschränkt und außerdem dank fehlender Beleuchtung hochgradig unangenehm zu fahren. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier die Radfahrer für knapp 200 m aus der Stadt kommend die Straße überqueren und auf den Radweg fahren sollen, bzw von Sielbeck kommend nach diesem kurzen Stück abrupt auf die gut befahrene Straße wechseln sollen. Ich bitte darum zu überlegen, ob man hier nicht die Benutzung des Radweges freigestellt und den Radweg an der Einmündung zum Wolfsberg/ Kalkhüttenweg beginnen bzw enden lässt. Hier ist ein deutlich einfacherer Wechsel möglich.
Kategorie: Rad- und Gehweg