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Gemeinde Süsel
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Gewerbesteuer

Allgemeine Informationen

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.

Gesetzliche Grundlagen

Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Haushaltssatzung der Stadt Eutin

 

Gewerbean-, ab- oder ummeldungen sind vorzunehmen beim:

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