Gewerbesteuer
Allgemeine Informationen
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.
Gesetzliche Grundlagen
Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Haushaltssatzung der Stadt Eutin
Gewerbean-, ab- oder ummeldungen sind vorzunehmen beim:
Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Bürgerbüro
Markt 1
DEU-23701 Eutin
- Telefon: +49 4521 793-222
- E-Mail: buergerbuero@eutin.de