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Tourismusabgabe

Die Stadt Eutin erhebt als anerkannter Luftkurort bereits seit vielen Jahren eine Abgabe zur anteiligen Deckung der umfangreichen städtischen Aufwendungen für die Tourismuswerbung. Bis dato wird die Abgabe nach dem Realgrößenmaßstab erhoben, der nur schwer in ein schlüssiges Bemessungssystem einzupassen ist. Um unter anderem künftig eine größere Abgabengerechtigkeit zu gewährleisten, soll eine Neukalkulation der Tourismusabgabe unter Anwendung eines umsatzbezogenen Maßstabs erfolgen, wofür aktuell die entsprechenden Grundlagen ermittelt werden. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

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14. März 2024

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