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Haushalt


Der Haushalt der Stadt Eutin für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 10.12.2025 beschlossen.

Er stellt wieder ein Planwerk dar, das unter schwierigen gesamtwirtschaftlichen Bedingungen aufzustellen gewesen ist. Die globalen sowie strukturellen Rahmenbedingungen belasten die Konjunktur nach wie vor erheblich. Dies wirkt sich auch auf die kommunalen Haushalte stark belastend aus. Diese erhalten aktuell nicht nur die zur Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben erforderliche Finanzausstattung nicht, sie müssen daneben auch inflationsbedingt höhere Aufwendungen leisten. Die Lage der öffentlichen Finanzen bleibt daher herausfordernd.

Der Ergebnishaushalt steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft der Stadt Eutin. Er enthält alle voraussichtlichen Ressourcenzuwächse und -verbräuche, die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Der Ergebnishaushalt weist bei

- Erträgen von 58.688.600 EUR und

- Aufwendungen von 63.281.700 EUR

- einen Jahresfehlbetrag von 4.593.100 EUR aus.

Die Erträge und Aufwendungen verteilen sich wie nachstehend dargestellt auf die jeweiligen Gesamtsummen:

Grafik über Erträge Ergebnishaushalt 2026 © Stadt Eutin
Erträge Ergebnishaushalt 2026 © Stadt Eutin
Erträge Ergebnishaushalt 2026

Grafik über Aufwendungen Ergebnishaushalt 2026 © Stadt Eutin
Aufwendungen Ergebnishaushalt 2026 © Stadt Eutin
Aufwendungen Ergebnishaushalt 2026

Ein Haushaltsausgleich scheint für die Stadt Eutin nach der mittelfristigen Finanzplanung aktuell nicht wieder erreichbar, erst im letzten Finanzplanjahr ist wieder mit einem sinkenden Fehlbetrag zu rechnen.

Der planerische Fehlbetrag beziffert sich nach der mittelfristigen Planung im Jahr 2027 auf 4.305.800 EUR, in 2028 auf 4.272.300 EUR und in 2029 auf dann noch 3.175.900 EUR.

Der Eintritt der planerischen Fehlbeträge bedeutet einen Eigenkapitalverzehr, dem es entsprechend entgegenzuwirken gilt. Zum Erhalt der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Stadt Eutin daher zwingend gehalten, eine wirksame Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept wird daher jährlich fortgeschrieben.

Berechtigten Anlass zur Hoffnung, dass die Fehlbeträge am Ende geringer ausfallen können, geben die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die regelmäßig deutlich besser als zunächst geplant ausgefallen sind.

Eutin wird dabei zwingend von der Unterstützung des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein abhängig sein, um sich dem planerischen Haushaltsausgleich weiter anzunähern.

Die Stadt muss wie die anderen Kommunen auch weiterhin mit dem Umstand umgehen, dass sie zusätzliche Aufgaben zur Bewältigung erhält, wie zum Beispiel die Sicherstellung des Katastrophenschutzes vor Ort, eine leider an Wichtigkeit zunehmende Aufgabe.

Die erforderliche Finanzausstattung zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die Kommunen aktuell aber nicht mehr. Diesbezüglich darf auf den erfolgenden Vorwegabzug des Landes im Finanzausgleich verwiesen werden oder auf sich negativ auf die kommunalen Haushalte auswirkende Steuerentlastungen. Eine geeignete Kompensation hierfür gibt es aktuell nicht.

Auch auf stetig steigende Aufwendungen zum Beispiel im Rahmen der Kindertagesstättenreform darf verwiesen werden. Ursprünglich war eine umfangreichere finanzielle Beteiligung der Kommunen aufgrund dieser nicht vorgesehen. Das neue Kindertagesförderungsgesetz ist in Kraft, entgegen der seinerzeitigen Bekundungen des Landes wird hier weiterhin von einer höheren Belastung der Kommunen ausgegangen. Der städtische Zuschussbedarf 2026 zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz beziffert sich allein auf 4.614.400 EUR.

Ab dem Jahr 2026 wird es auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben. Es steht zu befürchten, dass ein solcher ebenfalls zu zusätzlichen Belastungen der kommunalen Haushalte führt.

Die Stadt Eutin muss mit all diesen und weiteren finanziellen Herausforderungen wirtschaften, die dazu führen, dass die laufenden Erträge zur Finanzierung der kontinuierlich steigenden kommunalen Aufwendungen nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Hinzu kommt eine steigende Verschuldung, da die Stadt im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Erhalt ihrer Infrastruktur investieren muss, ohne dass hierfür zum Teil zum Teil zwingend benötigte Förderprogramme bestehen. Dadurch fallen zusätzliche Zinsen für Investitionskredite an. Die Verschuldung der Stadt wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen und künftige Haushalte entsprechend belasten.

Auch die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen, die aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren sind, werden den städtischen Haushalt fordern.

Die angespannte Haushaltslage führt auch zu einer verschlechterten Liquiditätslage und somit zum Aufwuchs von Kassenkrediten, für die ebenfalls Zinsen anfallen. 

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen 2026 ist eine Kreditobergrenze von 55.404.600 EUR veranschlagt. Daneben wurden Verpflichtungsermächtigungen über 3.834.000 EUR geplant.

Eutin ist gefordert, umfangreich in die städtische Infrastruktur zu investieren. So befindet sich gerade der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Eutin mit einem Investitionsvolumen von 21,5 Mio. EUR in der Realisierung, die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 avisiert. Eine nennenswerte Förderung erfolgt nicht. Auch die Schulbauplanung beschäftigt die Stadt aktuell, wenngleich Haushaltsmittel noch nicht bereitgestellt sind. Daneben ist die Umsetzung der kommunalen Kälte- und Wärmeplanung als zunächst kostenintensives Projekt ebenso vorgesehen wie die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Süsel. Bei den beiden letzten Vorhaben handelt es sich um rentierliche Maßnahmen, die einen „Return on Invest“ versprechen, der künftig dazu dienen soll, dass die Stadt sich dem Haushaltsausgleich wieder annähert.

Die Stadt Eutin ist nicht nur gehalten, umfangreich in ihre Infrastruktur zu investieren, sie muss diese zum Teil auch sehr kostenintensiv unterhalten.

Im Haushaltsjahr 2024 wurde mit der Festspieltribüne am Großen Eutiner See ein Großprojekt der Stadt Eutin ebenso fertiggestellt wie der Schulcampus in der Blauen Lehmkuhle. Im abgelaufenen Haushaltsjahr wurde die Sanierung eines Teilgebäudes der Weber-Schule abgeschlossen.

Auf die Schulbauplanung wurde vorstehend bereits kurz eingegangen. Die Stadt Eutin hat in den vergangenen Jahren den Schulneubau der Grundschule Am Kleinen See und die Sanierung beziehungsweise den Neubau der Wilhelm-Wisser-Gemeinschaftsschule verfolgt. Aktuell werden Konzepte zur Umsetzung entwickelt, wobei mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 40 Mio. EUR für beide Schule gerechnet wird.

Weitere Möglichkeiten zum Investieren sind stark abhängig von entsprechenden Förderprogrammen, ohne die große Vorhaben künftig kaum zu bewältigen sein werden.

Die Inanspruchnahme eines solchen Programms ist bei der Sanierung des Waldeck-Stadions geplant, die in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen ist.

Die laufende Innenstadtsanierung wird mit einer Förderung von zwei Dritteln der Investitionsauszahlungen umgesetzt. Zum Abschluss der Maßnahme ist die Sanierung der Lübecker Straße und der Stolbergstraße vorgesehen.

Die Kommunen sind in der Wechselbeziehung der öffentlichen Haushalte zur Privatwirtschaft abhängig von einer gesunden Wirtschaftslage. Wenn die Städte und Gemeinden zum antizyklischen Handeln aufgefordert sind und somit zum umfangreichen Investieren in den kommenden Jahren, um zu einer Erholung der Wirtschaft umfangreich beizutragen, so werden sie dabei auch abhängig sein von entsprechenden weiteren Förderprogrammen, ohne die große Vorhaben aufgrund der Vorbelastung der Haushalte nur schwer zu bewältigen sein werden.

Eine solche spürbare Förderung kann derzeit nicht für die Schulbauvorhaben erwartet werden, die jedoch in jedem Fall unausweichlich sein werden.

Aus diesem Grunde setzt die Stadt Eutin alles an eine wirksame Haushaltskonsolidierung. Die bisher umgesetzten Maßnahmen führen schon zu einer deutlichen Grundabsenkung des Haushaltsdefizits. Dabei ist man bemüht, Einschnitte für die in Eutin lebenden Menschen so gering wie möglich zu halten, da die allgemeine wirtschaftliche Lage ohnehin schon zu enormen Belastungen der privaten Haushalte führt.

Die Stadt Eutin setzt alles daran, zumindest mittelfristig den Haushaltsaugleich wieder zu erreichen, sie wird dabei aber auch darauf angewiesen sein, dass das Land hierbei entsprechend unterstützt und die finanziellen  Rahmenbedingungen für die Kommunen wieder schafft, damit diese ihre kommunalen Kernaufgaben auch entsprechend erfüllen können.

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06. März 2026

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