Stadtentwicklung
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem eingebundenen Wohnungsmarktkonzept (WMK) ist am 12.12.2012 von der Stadtvertretung der Stadt Eutin beschlossen worden und liegt als Broschüre vor. Dieser Leitfaden ist für alle Bewohner der Stadt verfügbar und soll als richtungsweisender Kompass für die städtebauliche Entwicklung dienen.
Am 27.02.2013 wurde das Einzelhandelskonzept als konzeptionelles Planungsinstrument und wichtige Leitlinie der städtischen Entwicklung von der Stadtvertretung beschlossen und Mitte 2019 fortgeschrieben.
Neben diesen konzeptionellen Themen der Stadtentwicklung befinden sich derzeit Bauleitpläne mit dem Ziel überwiegend klassischer und besonderer Wohnformen in der Bearbeitung. Die richtungsweisenden Inhalte des o.g. Wohnungsmarktkonzeptes sollen insbesondere bei der Ausweisung großzügiger Wohngebiete an der Peripherie von Eutin Berücksichtigung finden und die dortigen Entwicklungen nachfrageorientiert steuern.
Nach der umfangreichen vorbereitenden Untersuchung aus dem Jahr 2013 nach § 141 BauGB, die als Voraussetzung für die Ausweisung des Sanierungsgebietes im Bereich „Historischer Stadtkern“ durchgeführt wurde, sind die Umsetzungen der Gesamtmaßnahme in Teilabschnitten bereits erfolgt bzw. gegenwärtig in der Umsetzung.
Den aktuellen Stand der Umsetzung der Gesamtmaßnahme können Sie der halbjährlich erscheinenden Stadtsanierungszeitung entnehmen.