Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Vergnügungssteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgeräten) in

a) Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung,
b) In Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen im Gebiet der Stadt Eutin zur Benutzung gegen Entgelt.

Das Steuerschuldverhältnis entsteht mit der Aufstellung des Spielgerätes.
nach oben zurück
11. Mai 2026

Stadtradeln

Wir freuen uns auf die nächste Ausgabe der Stadtradel-Kampagne. Eutin startet am 31. Mai 2026 und radelt bis zm 20. Juni ... Mehr erfahren

Hilfstool