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Zum Papenmoor, 23701 Eutin
Seit Erstellung der Straße Zum Papenmoor galt für die Einfahrt in den Braaker Mühlenweg "Vorfahrt gewähren" für den Verkehr des Braaker Mühlenwegs. Seit Neuestem wurde das Schild in der Straße Zum PApenmoor entfernt, so dass dort jetzt wahrscheinlich die "rechts vor links" Regel gilt. Allerdings kommt es hier zu Missverständnissen, da 1. die Straße Zum Papenmoor mit einem abgesengten Bordstein beginnt (welches für viele Verkehrsteilnehmer als nicht vorfahrtsberechtigt gilt) als 2. eine Verkehrsregel nach vielen Jahren ohne Hinweise geändert wurde. Ich bitte auch hier wie bei der sensationellen Änderung in der Riemannstraße und der Plumpstrasse Hinweisschilder mit "Achtung Vorfahrt geändert" aufzustellen bis die neue Regelung allgemein bekannt ist...
Kategorie: Straßenschilder