Bekanntmachung der Stadt Eutin - Benachrichtigung der öffentlichen Zustellung von Bescheiden
Die nachstehenden Ordnungsverfügung und Bescheinigung über die Sicherstellung von Eigentum der Stadt Eutin vom 08.09.2026 konnten bislang nicht zugestellt werden.
Es erfolgt daher nunmehr die öffentliche Zustellung an die Empfängerin und Empfänger durch öffentliche Bekanntmachung nach § 110 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 146 Abs. 1 und § 155 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) für Schleswig-Holstein.
Herrn Christian Kossowo, zuletzt bekannte Anschrift: Dweerbeeker Weg 14, 23714 Malente
2 Bescheide Az: 1222.10.20
Die zuzustellenden Schriftstücke sind bei der Stadt Eutin, Der Bürgermeister, Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Telefon-Nr.: 04521/ 793 209, Lübecker Straße 17 in Eutin, Zimmer Nr. 24, niedergelegt und können während der Öffnungszeiten von den Empfängern eingesehen und abgeholt werden.
Eutin, den 15.09.2026
Stadt Eutin
gez. Sven Radestock
Bürgermeister