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Gemeinde Süsel
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Datum: 21.08.2013

Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB  des Entwurfs der 1. Änderung und Ergänzung der Abrundungssatzung der Stadt Eutin für den Ortsteil Sielbeck für das Gebiet westlich der Eutiner Straße zwischen der Eutiner Straße und dem ehemaligen virologischen Institut nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB

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